Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des B, wobei er sich bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft, davon in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstrafhaft" und die restliche Zeit in Strafhaft. An diesem Tag wurde der Beschwerdeführer in die Justizanstalt C, am 25. November 1998 von dort in die Justizanstalt A verlegt (vgl. etwa das den Beschwerdeführer betreffende hg. Vorerkenntnis vom... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Administrativbeschwerde gemäß § 120 f StVG des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Leiters der Justizanstalt B vom 11. März 1998, wonach er als Strafgefangener dieser Justizanstalt trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 StVG (er habe im Februar 1998 schwere Arbeiten verrichtet) die in dieser Gesetzesbestimmung vorgesehene Kostzubuße nicht erhalten habe, keine Folge gegeben. Zur Begründung: ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §38 Abs2;StVG §53 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0248
99/20/0249
Rechtssatz: Voraussetzung für die Gewährung der außerordentlichen Arbeitsvergütung nach § 53 Abs 1 StVG ist die Erbringung besonderer Leistungen bei der Arbeit, nicht jedoch der für die Gewährung der Kostzubuße nach § 38 Abs 2 StVG ande... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Kopien der angefochtenen Bescheide sowie der zu den im Folgenden genannten Teilaspekten vorgelegten Verwaltungsakten ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes A, wobei er sich bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft, davon in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §38 Abs1;StVG §38 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0634
97/20/0635
97/20/0636
Rechtssatz: Es besteht für Gefangene ein subjektiv-öffentliches Recht auf ausgewogene und den ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Nahrung. Ein Anspruch auf vom allge... mehr lesen...