Mit einem Schreiben vom 26. Februar 1997 sowohl an den Verfassungs- als auch an den Verwaltungsgerichtshof erklärte der im Strafvollzug angehaltene Beschwerdeführer, wegen massivster Rechtsverletzungen durch verschiedene Verwaltungsbehörden und -instanzen Beschwerde zu erheben, und beschrieb als "Sachverhalt" sieben verschiedene Anliegen, die von der "Prüfung des Bundesgesetzes über eine Amnestie" aus näher bezeichneten Anlässen bis zur "Überprüfung der verfassungswidrigen Verletzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §120 Abs1;StVG §122;StVG §31 Abs2;StVG §41 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Ablehnung eines Ansuchens eines Strafgefangenen, über sein Eigengeld in bestimmter Weise verfügen zu dürfen, betrifft zwar subjektive Rechte des Strafgefangenen und kann Gegenstand einer bescheidmäßig zu erledigenden Beschwerde gem § 120 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;StVG §31 Abs2;StVG §41 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das im § 41 Abs 3 StVG eingeräumte Verfügungsrecht über Eigengeld der Strafgefangenen steht einem Strafgefangenen für die Herstellung von Fotokopien (hier: Klagsschrift und weitere Schriftstücke des Wirtschaftstreuhänders) nicht zu (Hinweis E 12.4.1989, 89/0... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für Justiz vom 11. Juni 1991 wurde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung des Leiters der Strafvollzugsanstalt Garsten vom 4. Dezember 1990, womit dem Ansuchen des Beschwerdeführers vom 11. November 1990, wöchentlich Obst vom Eigengeld zukaufen zu dürfen, nicht stattgegeben worden war, gemäß § 121 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG und den §§ 31 Abs. 2, 34 und 24 Abs. 3 StVG nicht Folge gegeben. Gegen diesen Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Auf die Gewährung einer Vergünstigung nach § 24 StVG besteht kein Rechtsanspruch (hier: Verwendung von Eigengeld zum wöchentliche Zukauf von Obst). Im RIS seit 26.02.1992 mehr lesen...
Mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 15. Februar 1991 wurde der Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung des Leiters der Strafvollzugsanstalt vom 13. August 1990, womit dem Ansuchen des Beschwerdeführers vom 12. August 1990, ihm den Bezug von Bedarfsgegenständen vom Eigengeld um einen höheren Betrag als den zu diesem Zeitpunkt festgelegten von S 156,-- (nunmehr S 162,--) zu bewilligen, nicht stattgegeben worden war, gemäß § 121 Abs. 1 StVG in Verbindung mit § 66 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §24 Abs1;StVG §31 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/26 92/01/0040 1 Stammrechtssatz Auf die Gewährung einer Vergünstigung nach § 24 StVG besteht kein Rechtsanspruch (hier: Verwendung von Eigengeld zum wöchentliche Zukauf von Obst). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...