Entscheidungen zu § 179 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

8 Dokumente

Entscheidungen 1-8 von 8

RS OGH 2022/2/10 14Ns4/22g

Norm: StPO §38StVG §179
Rechtssatz: Bei Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts nach § 179 Abs 1 StVG ist auf den tatsächlichen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Entlassenen abzustellen. Die polizeiliche An? oder Abmeldung kann zwar ein Indiz für das Vorliegen eines Wohnsitzes darstellen, bildet dafür aber alleine keinen hinreichenden Beweis (so schon 11 Ns 30/21g, 14 Ns 67/17i). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2022

TE OGH 2009/12/15 14Ns60/09y

Gründe: Mit - seit 2. Juli 2009 rechtskräftigem - Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 2. Juni 2009, GZ 27 BE 14/09d-6, wurde Alexander B***** unter Setzung dreijähriger Probezeit, Anordnung von Bewährungshilfe und Erteilung von Weisungen aus einer mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 27. März 2009, AZ 23 Hv 33/09y, über ihn verhängten achtmonatigen Freiheitsstrafe mit 3. August 2009 bedingt entlassen. Zufolge anschließenden Vollzugs von Verwaltungsstrafen erfolgte di... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2009

TE OGH 2006/9/7 15Ns46/06t

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Entscheidung | OGH | 07.09.2006

RS OGH 1987/11/11 14Os135/87, 15Ns46/06t, 14Ns60/09y, 11Ns60/11d, 12Ns86/11k, 12Ns53/12h, 15Ns27/13h

Norm: StVG §179
Rechtssatz: Für den Übergang der Zuständigkeit ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über die bedingte Entlassung und die damit zusammenhängenden Anordnungen maßgebend. Ein späterer Wohnsitzwechsel kann dagegen nur gemäß §§ 62, 63 StPO berücksichtigt werden (so schon ÖJZ-LSK 1980/200). Entscheidungstexte 14 Os 135/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 14 Os... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1987

TE OGH 1987/11/11 14Os135/87

Gründe: Der am 5.September 1959 geborene Johann K*** verbüßte bis zum 22.August 1986 einen Teil der über ihn mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 26.März 1986, GZ 21 E Vr 394/86-17, wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB, der teils vollendeten, teils versuchten Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1 und 15 StGB sowie der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB verhängten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Dem in Form eines Protokolls- ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.11.1987

TE OGH 1987/3/5 13Nds2/87

Gründe: Christian F*** war mit Urteil des Landesgerichts Klagenfurt als Schöffengerichts vom 1.Februar 1983, GZ 10 Vr 2731/82-21, wegen § 87 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt worden, die er zuletzt in der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg verbüßte. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 14. Dezember 1984 wurde er nach teilweisem Strafvollzug bedingt begnadigt und am 18.Dezember 1984 auf freien Fuß gesetzt. Der nicht vollzogene Strafrest... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.03.1987

TE OGH 1983/1/27 12Os195/82

Gründe: Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 11.12.1978 (Weihnachtsbegnadigung 1978) wurde der am 2. Juli 1954 geborene Schriftenmaler Erwin A, der zu diesem Zeitpunkt zum Vollzug der über ihn im Verfahren AZ 6 a Vr 8799/76 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien wegen Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG (aF) und Vergehens nach § 9 Abs 1 Z 2 SuchtgiftG (aF) verhängten Freiheitsstrafe von 15 Monaten in der Strafvollzugsanstalt Garsten angehalten wurde, mit Wirkung vom 14. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.1983

RS OGH 1981/10/22 13Nds81/81, 12Os195/82, 13Nds2/87

Norm: StPO §411StPO §494StPO §495StVG §179
Rechtssatz: Nach einer Begnadigung mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht ist für das weitere Verfahren (Bestellung eines Bewährungshelfers, Widerruf) nicht das Strafvollzugsgericht, sondern das Urteilsgericht zuständig. Entscheidungstexte 13 Nds 81/81 Entscheidungstext OGH 22.10.1981 13 Nds 81/81 Veröff: RZ 1982/32 S 109 (dort... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.10.1981

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