Norm: StVG §165StVG §166
Rechtssatz: Im Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 1 StGB kommt eine Unterbrechung der Unterbringung nach § 166 Z 2 lit a iVm § 165 Abs 2 StVG zwar nicht in Betracht, weil im Verfahren zur Unterbringung nach § 21 Abs 1 StGB keine Strafe verhängt wird, eine Unterbrechung nach § 166 Z 2 lit b ist hingegen – mangels widerstreitender Anordnung des § 165 Abs 1 StVG – nicht von vornherein ausgeschlossen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StVG §99StVG §166 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer der unwiderrufenen Unterbrechung des Strafvollzuges nach §§ 166, 99 StVG ruhen die Leistungen aus der Krankenversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nicht. Diese Zeiten, zu welchem Zweck auch immer die Unterbrechung bewilligt wurde, sind nicht Zeiten der Anhaltung. Entscheidungstexte 10 ObS 214/97m Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ASVG §89 Abs1 Z1StVG §99StVG §166 Z2
Rechtssatz: Während der Dauer der unwiderrufenen Unterbrechung des Strafvollzuges nach §§ 166, 99 StVG ruhen die Leistungen aus der Krankenversicherung gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG nicht. Diese Zeiten, zu welchem Zweck auch immer die Unterbrechung bewilligt wurde, sind nicht Zeiten der Anhaltung. Entscheidungstexte 10 ObS 214/97m Entscheidungstext... mehr lesen...