Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des A, Justizanstalt ***, vom 31.1.2022, betreffend die Anordnung des Anstaltsleiters, dass FFP2 Masken fortlaufend zu tragen sind, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 6 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 28, Absatz 6, VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen... mehr lesen...