Begründung: Dem Akteninhalt kann entnommen werden - Feststellungen der Vorinstanzen fehlen zur Gänze -, daß der Untergebrachte mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26.11.1996 wegen des Verbrechens der Vergewaltigung gemäß § 201 Abs 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. Nach Verbüßung der Strafhaft begann der Maßnahmenvollzug gemäß § 21 A... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2 StVG §71 Abs3 StVG §158 Abs4 StVG §167a UbG §2 UbG §46 StGB § 21 heute StGB § 21 gültig ab 01.03.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 StGB § 21 gültig von 01.01.2011 bis 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...