Begründung: Der 47-jährige polnische Staatsangehörige A* verbüßte bis 9. November 2023 – danach wurde er zur Übernahme der Strafvollstreckung nach Polen ausgeliefert (vgl ON 13 und IVV-Auszug) - in der Justizanstalt Sonnberg eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 21 Monaten, die über ihn mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu AZ 46 Hv 8/23s wegen des Vergehens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 5, 129 Abs 1 Z 1, 15 Abs 1 StGB verhängt word... mehr lesen...
Norm: StVG §108 StVG §152 StVG § 108 heute StVG § 108 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 StVG § 108 gültig von 01.01.1970 bis 17.06.2009 StVG § 152 heute ... mehr lesen...