Entscheidungen zu § 147 Abs. 2 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1992/3/31 14Os33/92

Norm: StVG §99 Abs4StVG §147 Abs2
Rechtssatz: Die Anordnung und/oder der Vollzug der Nichteinrechnung der außerhalb der Strafhaft verbrachten Zeit einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe oder eines Ausganges ist - ebenso wie die Nichteinrechnung einer im Hausarrest zugebrachten Zeit, jedoch aus anderen Gründen - nur bis zum Zeitpunkt der Entlassung (§ 148 StVG) möglich. Entscheidungstexte 14 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1992

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