RS OGH 1992/3/31 14Os33/92

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Veröffentlicht am 31.03.1992
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Norm

StVG §99 Abs4
StVG §147 Abs2

Rechtssatz

Die Anordnung und/oder der Vollzug der Nichteinrechnung der außerhalb der Strafhaft verbrachten Zeit einer Unterbrechung der Freiheitsstrafe oder eines Ausganges ist - ebenso wie die Nichteinrechnung einer im Hausarrest zugebrachten Zeit, jedoch aus anderen Gründen - nur bis zum Zeitpunkt der Entlassung (§ 148 StVG) möglich.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 33/92
    Entscheidungstext OGH 31.03.1992 14 Os 33/92
    Veröff: RZ 1992/90 S 286

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0088399

Dokumentnummer

JJR_19920331_OGH0002_0140OS00033_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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