Begründung: 1. Mit seiner nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Einschreiter - er befindet sich in Strafhaft in der Strafvollzugsanstalt Garsten - "gegen den Erlaß 410.910/38-V6/91" des Bundesministers für Justiz vom 17. Mai 1991 und behauptet die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Er bringt vor, er sei am 7. Feber 1991 aus der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg in die Strafvollzugsanstalt Garsten überstellt worden. Dort kön... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit StVG §134 Abs6 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig ... mehr lesen...