Entscheidungen zu § 134 Abs. 6 StVG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 B681/91

Begründung: 1. Mit seiner nicht durch einen Rechtsanwalt eingebrachten Beschwerde wendet sich der Einschreiter - er befindet sich in Strafhaft in der Strafvollzugsanstalt Garsten - "gegen den Erlaß 410.910/38-V6/91" des Bundesministers für Justiz vom 17. Mai 1991 und behauptet die Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte. Er bringt vor, er sei am 7. Feber 1991 aus der Strafvollzugsanstalt Hirtenberg in die Strafvollzugsanstalt Garsten überstellt worden. Dort könnt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 B681/91

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitStVG §134 Abs6
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidcharakter der angefochtenen Erledigung des Bundesministers für Justiz; Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StVG ergibt sich ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

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