Entscheidungen zu § 134 Abs. 5 StVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Beschluss 1992/2/24 G221/90

Begründung: 1.1. Mit seinem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrte H B, der in der Strafvollzugsanstalt Garsten eine Freiheitsstrafe verbüßt, §134 Abs1 und 5 und §135 Abs1 erster Satz des Strafvollzugsgesetzes, BGBl. 144/1969, (StVG) aus näher bezeichneten Gründen als verfassungswidrig aufzuheben. 1.2. Die Bundesregierung erstattete eine Äußerung, in der sie für die Zurückweisung, in eventu für die Abweisung des Antrages eintrat. 2. Über den Antrag wurde erw... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.02.1992

RS Vfgh 1992/2/24 G221/90

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStVG §134 Abs1 u Abs5StVG §135 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des StVG betreffend Klassifizierung von Strafgefangenen; keine aktuelle Betroffenheit; Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung des StVG betreffend den Vollzugsplan; Zumutbarkeit des Verwaltun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.02.1992

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