Entscheidungen zu § 134 Abs. 1 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/8/22 12Os100/08k

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Entscheidung | OGH | 22.08.2008

RS OGH 1993/4/1 12Os32/93, 12Os100/08k, 11Os124/17w (11Os147/17b)

Norm: StVG §7 Abs1StVG §9 Abs1StVG §10 Abs1StVG §134 Abs1StVG §134 Abs6
Rechtssatz: Die Anordnung des Strafvollzuges nach § 7 Abs 1 StVG steht dem Gericht zu. Gemäß §§ 9 Abs 1, 10 Abs 1, 134 Abs 1 StVG in Verbindung mit § 2 Abs 1 der V des BMJ vom 08.05.1989, BGBl 1989/236, fällt jedoch die Bestimmung der Anstalt, in welcher der Vollzug einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe an einem Verurteilten durchgeführt werden soll, sowie die Änder... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.04.1993

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