Entscheidungen zu § 126 Abs. 2 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/31 2000/20/0006

Der Beschwerdeführer verbüßt - nach seiner Überstellung aus der Justizanstalt S, wo er bis zum 6. Juli 1998 angehalten wurde - in der Justizanstalt W eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende ist der 7. Mai 2002. Am 7. April 1999 stellte der Beschwerdeführer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt folgendes "Ansuchen: Um Ermöglichung eines Ausganges in ausreichender Dauer - im Hinblick auf meine bisherigen 9 Haftjahre - zwecks Regelung dringender wirts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/31 2000/20/0006

Der Beschwerdeführer verbüßt - nach seiner Überstellung aus der Justizanstalt S, wo er bis zum 6. Juli 1998 angehalten wurde - in der Justizanstalt W eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende ist der 7. Mai 2002. Am 7. April 1999 stellte der Beschwerdeführer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt folgendes "Ansuchen: Um Ermöglichung eines Ausganges in ausreichender Dauer - im Hinblick auf meine bisherigen 9 Haftjahre - zwecks Regelung dringender wirts... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2001

RS Vwgh 2001/5/31 2000/20/0006

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §126 Abs2 Z4;StVG §144;StVG §147 Abs1;StVG §93 Abs2;StVG §99 Abs1;StVG §99a;
Rechtssatz: Geht man von den Gesetzeszwecken betreffend Ausgänge nach § 99a StVG zu den im § 93 Abs 2 StVG genannten Zwecken sowie weiters davon aus, dass konkrete "Angelegenheiten" im Sinne des § 93 Abs 2 StVG vom Antragsteller nicht genannt werden, so kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2001

RS Vwgh 2001/5/31 2000/20/0006

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §126 Abs2 Z4;StVG §144;StVG §147 Abs1;StVG §93 Abs2;StVG §99 Abs1;StVG §99a;
Rechtssatz: Geht man von den Gesetzeszwecken betreffend Ausgänge nach § 99a StVG zu den im § 93 Abs 2 StVG genannten Zwecken sowie weiters davon aus, dass konkrete "Angelegenheiten" im Sinne des § 93 Abs 2 StVG vom Antragsteller nicht genannt werden, so kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2001

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