Entscheidungsgründe: Am 20. 1. 2002 ereignete sich in 1170 Wien, Jörgerstraße 52, ein Verkehrsunfall, an dem das vom Kläger gelenkte und ihm gehörige Mofa Vespa Skipper 125 und der vom Erstbeklagten gelenkte und gehaltene und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte Pkw Honda Civic beteiligt waren. Die im Unfallbereich als Einbahn stadtauswärts geführte Jörgerstraße hatte an der Unfallstelle eine Fahrbahnbreite von 4 m, es stand ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die höchstzuläs... mehr lesen...
Norm: StVG §12 Abs5 5 StVG § 12 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2015 StVG § 12 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1/2012 StVG § 12 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2009 ... mehr lesen...