Entscheidungen zu § 12 Abs. 5 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2007/3/23 2Ob262/05a

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Entscheidung | OGH | 23.03.2007

RS OGH 2007/3/23 2Ob262/05a

Norm: StVG §12 Abs5 5
Rechtssatz: Auch der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges, der gemäß § 12 Abs 5 StVO rechts an einer Kolonne vorfährt, muss dann, wenn er bemerkt, dass sich die Kolonne vor ihm in Bewegung setzt, sein Fahrzeug nicht zum Stillstand bringen. Er muss vielmehr seine Geschwindigkeit solchermaßen an die Kolonne anpassen, dass er, sobald er ein Fahrzeug der Kolonne erreicht, das sich in Bewegung zu setzen beginnt, nicht schneller ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.03.2007

Entscheidungen 1-2 von 2

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