Entscheidungen zu § 118 Abs. 3 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1971/4/29 9Os36/71

Norm: StVG §107 Abs3StVG §118 Abs3
Rechtssatz: Nach § 118 Abs 3 StVG kann lediglich der öffentliche Ankläger von der Verfolgung eines Strafgefangenen wegen einer gerichtlich strafbaren Übertretung absehen oder zurücktreten, wenn eine Tat, die nach § 107 Abs 3 StVG als Ordnungswidrigkeit zu beurteilen ist, nur geringfügig ist und die verhängte Strafe eine gerichtliche Ahndung entbehrlich macht. Hingegen hat das Gericht, wenn es zu einer Anklagee... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.04.1971

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