Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 StVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2003/12/8 B1539/03

Begründung: 1. Mit Beschluß des LG Steyr vom 4. Juni 2003 wurde die vom Anstaltsleiter der Justizanstalt Garsten angeordnete Maßnahme, den Antragsteller - einen Strafgefangenen - gem. §103 Abs2 Z4 StVG in einer besonders gesicherten Zelle, aus der alle Gegenstände entfernt sind, mit denen der Strafgefangene Schaden anrichten kann, unterzubringen, auf fünf Wochen verlängert. Grund für die Anordnung dieser Maßnahme sei die "äußerst hohe Fluchtgefahr" sowie die "aggressive ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 08.12.2003

TE Vfgh Beschluss 2003/12/8 B1539/03

Begründung: 1. Mit Beschluß des LG Steyr vom 4. Juni 2003 wurde die vom Anstaltsleiter der Justizanstalt Garsten angeordnete Maßnahme, den Antragsteller - einen Strafgefangenen - gem. §103 Abs2 Z4 StVG in einer besonders gesicherten Zelle, aus der alle Gegenstände entfernt sind, mit denen der Strafgefangene Schaden anrichten kann, unterzubringen, auf fünf Wochen verlängert. Grund für die Anordnung dieser Maßnahme sei die "äußerst hohe Fluchtgefahr" sowie die "aggressive ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 08.12.2003

RS Vfgh 2003/12/8 B1539/03

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StVG §103 Abs2 Z4 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit StVG § 103 heute StVG § 103 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 103 gültig von 01.01.2010 bis 31.08.2025 zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.12.2003

RS Vfgh 2003/12/8 B1539/03

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: StVG §103 Abs2 Z4 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit StVG § 103 heute StVG § 103 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 103 gültig von 01.01.2010 bis 31.08.2025 zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 08.12.2003

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