Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 3. 5. 2005 in einer Justizanstalt von einem anderen Häftling entweder mit einer Haar- oder Bartschere oder einem Jausenmesser in den Brustkorb gestochen und verletzt. Beide Häftlinge waren im Rahmen eines gelockerten Vollzugs in einer Wohngruppe (§§ 124 Abs 1, 126 Abs 2 Z 1 erster Fall StVG) untergebracht. Ein Häftling kommt nur auf Vorschlag des Abteilungskommandanten in die Wohngruppe. Über dessen Vorschlag entscheidet ein Gremium, besteh... mehr lesen...
Norm: StVG §102 Abs4 AHG §1 Abs1 Cd1c StVG § 102 heute StVG § 102 gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 763/1996 StVG § 102 gültig von 01.03.1988 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987 AHG § 1 h... mehr lesen...