Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichts Leoben vom 2. März 2009, GZ 14 Hv 26/09p-26, wurde (unter anderem) Jürgen S***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und der Vergehen des Betrugs nach § 146 StGB, der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB sowie der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Monaten verurteilt. Gemäß § 43a... mehr lesen...