Entscheidungen zu § 9 StEG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1972/5/8 12Ns9/72, 9Os9/83, 10Os67/83, 13Os148/94, 15Ns8/95

Norm: StEG §2 Abs1 litaStEG §6 Abs3StEG §9
Rechtssatz: Auf Ansprüche, die auf dem § 2 Abs 1 lit a StEG gegründet werden, kann auch verzichtet werden (vgl § 9 StEG). Ein solcher Verzicht ist allerdings nur dann rechtswirksam, wenn er nach ordnungsgemäßer Belehrung des Angeklagten und nach Anhörung im Sinne des § 6 Abs 3 StEG erklärt wurde. Entscheidungstexte 12 Ns 9/72 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1972

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