Mit Eingabe vom 27. August 1991 hat der Beschwerdeführer den Antrag auf Ausnehmung von Assanierungsmaßnahmen für die Liegenschaft in Wien, D-Gasse 32, gestellt. Er führte aus, daß dieses Haus ausschließlich aus Standardwohnungen bestehe und auch in Zukunft wie in den vergangenen Jahren sowohl das Haus als auch die einzelnen Wohnungen verbessert würden; er ersuche daher, diese Liegenschaft im Sinne des § 7 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes (StEG) sowohl von konkreten Assanierungsmaßn... mehr lesen...
Index: 25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
Norm: StEG 1969 §7 Abs2 litd;
Rechtssatz: Wurde bescheidmäßig festgestellt, daß die Voraussetzung des § 7 Abs 2 lit d StadterneuerungsG zutrifft, ist die gegenständliche Liegenschaft ex lege von den Assanierungsmaßnahmen nach dem StadterneuerungsG ausgenommen. Die Ausnahmen beziehen sich auf ALLE in Stadterneuerungsgebieten zulässigen Zwangsmittel (hier auch auf die Anbotsp... mehr lesen...