Entscheidungen zu § 5 Abs. 2 StEG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2008/6/10 1Ob263/07v, 1Ob141/17t

Norm: StEG 2005 §5 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein nach den Bestimmungen des StEG Ersatzberechtigter bereits in der Vergangenheit das Haftübel kennen gelernt hat, führt - ohne Hinzukommen weiterer Umstände - grundsätzlich nicht dazu, die neu erlittene Haft geringer zu bewerten als jene von bislang von Haft beziehungsweise Vorstrafen verschonten Personen. Entscheidungstexte 1 Ob 263/07v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.2008

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