Norm: StEG §2 Abs3 StEG Art. 11 § 2 gültig von 12.02.1993 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 125/2004
Rechtssatz:
Die Feststellung einer zu Unrecht nicht erfolgten Anrechnung einer Vorhaft im Sinne des § 55 a StG ist nach dem StEG (StEG BGBl 1969/270) unzulässig, weil nach dem § 2 Abs 3 erster Satz dieses Gesetzes unter der strafrechtlichen A... mehr lesen...