Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger leitet aus Entscheidungen des Landesgerichtes Salzburg und des Oberlandesgerichtes Linz über die Verhängung der Haft in einem gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren Ersatzansprüche ab; dabei macht er der Sache nach Schmerzengeld für die Dauer der seinen Behauptungen zufolge zu Unrecht verhängten Haft geltend. Da er damit in der Sache Amtshaftungsansprüche verfolgt (§ 11 Abs 1 StEG iVm § 1 Abs 1 AHG; Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte am 8. April 1980 beim Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Kläger den Strafantrag, er habe in der Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1979 in Innsbruck ungedeckte Schecks im Betrag von S 17.150,-- ausgestellt und hiedurch das Vergehen der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2 StGB begangen. Da dem Kläger die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht zugestellt und sein Aufenthalt trotz umfangreicher Polizeie... mehr lesen...
Der Kläger war vom 23. Juli 1975, 6.30 Uhr, bis 4. August 1975, 13.15 Uhr, wegen Verdachtes des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 StGB in Verwahrungs- und Untersuchungshaft. Nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 StPO stellte das Landesgericht für Strafsachen mit Beschluß vom 7. April 1976, 1 b E Vr 6229/75, Hv 640/75, fest, daß dem Kläger für diese ungerechtfertigte Anhaltung eine Entschädigung im Sinne des § 2 StEG zustehe, Der Kläger forderte den Bund mit Schreiben... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1c StEG §11 G über die Entschädigung ungerechtfertigt verurteilter Personen BGBl 1932/242 §1UHaftentschG §1 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...