Begründung: Die im Juni 1949 in Buriram (Thailand) geborene Pin A*** (Erstbeklagte) ging mit dem Zweitbeklagten, der thailändischer Staatsbürger ist, eine Lebensgemeinschaft ein, aus der der im Jahre 1970 geborene Sohn Lei stammt. Am 11. November 1974 schloß sie mit Alfred M***, der die Erstbeklagte als Tourist in Bangkok kennengelernt hatte, vor dem Amphur Standesamt Phyathai in Bangkok die unter Nr. 3741/24529 registrierte Ehe. Alfred M*** lebte mit der Erstbeklagten im Jahre... mehr lesen...
Norm: StbG §9 StbG § 9 heute StbG § 9 gültig ab 01.05.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2021 StbG § 9 gültig von 01.01.2010 bis 30.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009 StbG § 9 gültig von 31.07.1985 bis 31.07.1985 ... mehr lesen...
Der Mj. wurde am 25. Juli 1957 in M., Schweiz, von der damals etwas über 20 jährigen Elfriede N. geboren, die österreichische Staatsbürgerin ist und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat. Der in M. wohnhafte Schweizer Staatsbürger Rudolf Wi. hat den Mj. gemäß Art. 325 des schweizerischen Zivilgesetzbuches anläßlich der Geburtsmeldung mit Standesfolgen freiwillig anerkannt. Mit Beschluß des Gemeinderates M. vom 2. August 1957 wurde gemäß Art. 311 ZGB. für den Mj. der Notar A... mehr lesen...
Norm: StbG 1949 §8StbG 1949 §9
Rechtssatz:
Das außereheliche Kind einer österreichischen Mutter verliert die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch die Anerkennung des schweizerischen außerehelichen Vaters durch Erklärung mit Standesfolgen nach Art 303, 325 Schweizer ZGB. Das außereheliche Kind einer österreichischen Mutter verliert die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch die Anerkennung des schweizerischen außereh... mehr lesen...