Norm
StbG §9Rechtssatz
Die Nichtigerklärung der Ehe hat zur Folge, daß die auf Grund einer Erklärung gemäß § 9 Abs 2 StbG 1965 bescheinigte österreichische Staatsbürgerschaft als nicht erworben anzusehen ist.Die Nichtigerklärung der Ehe hat zur Folge, daß die auf Grund einer Erklärung gemäß Paragraph 9, Absatz 2, StbG 1965 bescheinigte österreichische Staatsbürgerschaft als nicht erworben anzusehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0073048Dokumentnummer
JJR_19880719_OGH0002_0010OB00585_8800000_002