Entscheidungen zu § 10 Abs. 4 StbG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 2006/11/30 B1096/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.2006

RS Vfgh 2006/11/30 B1096/06

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §10, §11, §11a, §20, §64a Abs4 idF Staatsbürgerschaftsrechts-Nov 2005, BGBl I 37/2006
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen die Abweisung des Antrags auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft; keine Bedenken gegen eine Übergangsbestimmung der St... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.2006

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