1.1. In einer Beschwerde des Beschwerdeführers, vertreten durch die IfS-Patientenanwaltschaft, vom 10.08.2009 wurde die Feststellung beantragt, der Beschwerdeführer sei von den Organen der Bezirkshauptmannschaft B durch eine näher umschriebene Vorgangsweise in den näher angeführten Rechten verletzt worden und die Einweisung des Beschwerdeführers in das LKH R sei rechtswidrig gewesen. 1.2. In einer weiteren Beschwerde vom 10.08.2009 bringt der Beschwerd... mehr lesen...