Entscheidungen zu § 5 Abs. 4 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2003/11/18 2003/03/0079

I.  Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe "von einem Endgerät (Mobiltelefon) der Marke/Type Alcatel HC-400 ohne SIM-Karte mit der Seriennummer 330014531706450" wiederholt den Notruf 112 beim Gendarmerieposten Braunau am Inn angerufen und nach Melden des diensthabenden Gendarmeriebeamten entweder die Telefonverbindung sofort getrennt oder den Beamten beschimpft und dadurch die Gendarmeriebeamten grob belästigt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.2003

RS Vwgh 2003/11/18 2003/03/0079

Index: 41/01 Sicherheitsrecht91/01 Fernmeldewesen
Norm: SPG 1991 §5 Abs4;TKG 1997 §104 Abs1 Z5;TKG 1997 §75 Abs1 Z2;TKG NumerierungsV 1998 Anl2 TeilE Nr5.3;
Rechtssatz: Im beschwerdegegenständlichen Fall werden dem Beschwerdeführer 194 grundlose Anrufe zur Notrufnummer 112 innerhalb eines Zeitraumes von März bis Mai 2001 zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten zur Last gelegt. Anrufe zu dieser Rufnummer müssen a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.2003

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