Mit fristgerecht eingebrachtem Schriftsatz vom 02.05.2012 erhob der mj Beschwerdeführer (vertreten durch seine gesetzliche Vertreterin, diese anwaltlich vertreten) eine „Maßnahmenbeschwerde“ gegen eine am 22.03.2012 ab 07.00 Uhr von Beamten des Kriminalreferates des Stadtpolizeikommandos Innsbruck geführte Amtshandlung. In dieser Beschwerde wird vorgebracht wie folgt: „Maßnahmenbeschwerde Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist acht Jahre alt und daher strafunmündig. Dennoch wurde er ... mehr lesen...