IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit Artikel 132 Abs. 2 B-VG der Frau J. P., Wien, W.-gasse, vertreten durch Rechtsanwälte OG, wegen Verletzung in Rechten durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch Öffnen der Wohnung am 09.08.2016, durch Organ der Landespolizeidirektion Wien Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Gr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde der U. s.r.o., SK-... B., …, vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die gewaltsame Öffnung der Eingangstüre zum Geschäftslokal in Wien, S.-straße, am 18.06.2015, um ca. 22:00 Uhr, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach Durchführung... mehr lesen...