Entscheidungen zu § 36 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/29 96/01/0596

Mit Bescheid vom 15. Mai 1996 wies die belangte Behörde die an sie gerichtete Beschwerde wegen der vom Beschwerdeführer in einer Wegweisung durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ohne taugliche Rechtsgrundlage erblickten Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß § 67c Abs. 3 AVG als unzulässig zurück. Gleichzeitig wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, Kosten in der Höhe von S 3.365,-- an die Bundespolizeidirektion Wien zu ersetzen. Ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.2000

RS Vwgh 2000/6/29 96/01/0596

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;B-VG Art129a Abs1 Z2;SPG 1991 §36;SPG 1991 §38;
Rechtssatz: Die Wegweisung stellt - wie sich aus der Parallelität zu § 36 SPG 1991 ergibt - gem § 38 SPG 1991 einen Akt der Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar (Hinweis Wiederin, Sicherheitspolizeirecht, Wien 1998, Rz 474).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.2000

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