IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Identitätsfeststellung am 08.11.2018 in Wien, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung am 27.05.2019 zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat dur... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine Identitätsfeststellung am 08.11.2018 in Wien, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung am 27.05.2019 zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat dur... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG iVm § 88 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz – SPG des Herrn A. B., geb. 1972, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verletzung in subjektiven Rechten in Folge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie die Verletzung von Richtlinien hins... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.04.2019 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z2B-VG Art. 132 Abs2SPG §35 Abs1 Z1SPG §88 Abs1SPG §89 Abs2SPG RichtlinienV §6 Abs1 Z2SPG RichtlinienV §9 Abs1SPG RichtlinienV §9 Abs3
Rechtssatz: Der Umstand, dass Pyrotechnika in einem Fahrzeug in einem engen räumlichen und zeitlichen Verhältnis zu einer Dem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Hornschall über die Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG iVm § 88 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz – SPG des Herrn A. B., geb. 1972, vertreten durch Rechtsanwalt, wegen Verletzung in subjektiven Rechten in Folge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie die Verletzung von Richtlinien hin... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.04.2019 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z2B-VG Art. 132 Abs2SPG §35 Abs1 Z1SPG §88 Abs1SPG §89 Abs2SPG RichtlinienV §6 Abs1 Z2SPG RichtlinienV §9 Abs1SPG RichtlinienV §9 Abs3
Rechtssatz: § 6 Abs. 1 Z 2 RLV verlangt nicht, dass der bekanntgegebene Zweck sich auch als rechtlich tragfähig erweist. Hie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.04.2019 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z2B-VG Art. 132 Abs2SPG §35 Abs1 Z1SPG §88 Abs1SPG §89 Abs2SPG RichtlinienV §6 Abs1 Z2SPG RichtlinienV §9 Abs1SPG RichtlinienV §9 Abs3
Rechtssatz: Seiner Verpflichtung, auf Verlangen seine Dienstnummer gemäß § 9 Abs. 1 und 3 RLV bekannt zu geben, kommt das ein... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn M. F., Wien, O.-Straße, vertreten durch Rechtsanwalt, betreffend die am 25.06.2017 gegen den Beschwerdeführer gerichteten Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, nämlich die Identitätsfeststellung, einschließlich das Herausziehen der Kopfhörer aus den Ohren des Beschwerdeführers, die Wegweisung, Fes... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn Ing. P. W., Wien, V.-gasse, wegen Verletzung in subjektiven Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, am 21.05.2017, in 1140 Wien, durch Anhaltung, Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Verweis aus dem Sicherheitsbereich und ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn Univ.-Prof. Dr. M., … Wien, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Identitätsfeststellung und den Befehl zum Vorweisen einer Fahrkarte gegenüber ÖBB-Bediensteten am 27.05.2015 in Wien, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, zu Recht erkannt: Das Verwaltungsgericht Wien hat... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.09.2015 Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren93 Eisenbahn20/01 Allgemein bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art. 130 Abs1 Z2EGVG Art. III Abs1 Z2 EBG §14 ABGB §879 SPG §35 Abs1 Z2 lita B-VG Art. 130 heute B-V... mehr lesen...