Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 SPG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1995/11/22 VwSen-440002/22/Kl/Rd

Rechtssatz: Die vorliegende Beschwerde wurde ausdrücklich auf das Sicherheitspolizeigesetz gestützt. Gemäß § 88 Abs.1 des Sicherheitspolizeigesetzes - SPG, erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, durch Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Außerdem erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Menschen, die behaupten, auf andere Weise durch die B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.11.1995

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