B e g r ü n d u n g : I.) Mit dem auf § 88 Abs. 1 und 2 Sicherheitspolizeigesetz gestützten Beschwerdeschriftsatz, begehrt der Beschwerdeführer die Feststellung der Verletzung des a) einfachgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen gemäß § 87 iVm § 40 Abs. 4 SPG sowie des verfassungsgesetzlich gewährleisten Rechtes gemäß Art. 3 MRK und b) des einfachgesetzlich gewährleisteten Rechtes gemäß § 87 iVm § 54 Abs. 3 SPG sowie des verfassungsg... mehr lesen...