Entscheidungen zu § 19 Abs. 1 SPG

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE UVS Steiermark 2005/11/07 20.1-7/2005

I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift 1.) Beschwerdevorbringen: Mit der Eingabe vom 27.6.2005 hat Frau K S, R, G, vertreten durch die Rechtsanwälte M, K, M und N, eine Beschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG (§ 88 Abs. 1 SPG), in eventu § 88 Abs. 2 SPG eingebracht und dabei im Wesentlichen vorgebracht, ein Organ der Bundespolizeidirektion Graz habe am 18.6.2005 einer Bekannten von ihr, welche sich gerade auf ihrem Grundstück in der R befunden habe, den Auftrag erteilt, das Wasser des S... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.11.2005

RS UVS Steiermark 2005/11/07 20.1-7/2005

Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 SPG sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt zur Hilfeleistung nach § 19 SPG in die Rechtsgüter desjenigen einzugreifen, der die Gefährdung zu verantworten hat. Im konkreten Fall hatten Sicherheitsorgane ein Grundstück zu Recht betreten, auf dem ein Kleinkind in einen ca 1 Meter tiefen Swimmingpool gefallen war, da erhoben werden musste, ob ein strafbarer Tatbestand vorlag. Jedoch war die hiebei erfolgte Anordnung, das Wasser aus einem Sw... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.11.2005

TE UVS Steiermark 2002/01/07 20.3-22/2001

I.1. In der Beschwerde vom 11. Juli 2001 wurde Nachfolgendes vorgebracht: 1. Sachverhaltsdarstellung: Am 14.6.2001 gegen 3 Uhr früh fuhr der Beklagte mit dem PKW, einem Audi 100, zum Parkplatz der Firma F und stellte das Fahrzeug dort ab. In weiterer Folge ging er zu Fuß zu seinem Freund K V, geb. 31.12.1963, wohnhaft in M. Dort hielt er sich ca. 2 Stunden auf und konsumierte eine größere Menge Alkohol. Gegen 5 Uhr früh ersuchte er Herrn K V, da er nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 07.01.2002

RS UVS Steiermark 2002/01/07 20.3-22/2001

Rechtssatz: Ein Verstoß gegen Art 3 EMRK, wonach niemand einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen werden darf, liegt nicht vor, wenn der Beschwerdeführer am Boden eines Gendarmeriepostens deshalb sofort in die Seitenlage gebracht und an den Füßen ca eineinhalb Meter auf den Gang gezogen wird, weil er angesichts des positiven Alkomattestergebnisses zu Boden fiel und mit geschlossenen Augen in einem beengten Bereich (Abstellraum, offener Türbereich) liegen blieb. So tr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 07.01.2002

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