Entscheidungen zu § 19 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/6/23 2005/05/0377

Vom Hanggrundstück des Beschwerdeführers (Osthang des Schlossberges von Voitsberg) kam es in der Vergangenheit schon mehrfach zu Steinschlag- bzw. Felssturzereignissen auf die darunter befindlichen, mit Wohngebäuden bebauten Liegenschaften. Hier gegenständlich ist der Vorfall vom 8. Juli 2005, worüber die Polizeiinspektion Voitsberg, die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg (BH) und die Vizebürgermeisterin der mitbeteiligten Stadtgemeinde Amtsvermerke aufgenommen haben. Vermutlich durch d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.2008

RS Vwgh 2008/6/23 2005/05/0377

Index: L10016 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art118 Abs3;GdO Stmk 1967 §40 Abs2 Z5;SPG 1991 §16;SPG 1991 §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die in § 19 SPG geregelte erste allgemeine Hilfeleistungspflicht macht es den Sicherheitsbehörden nur zur Aufgabe, SUBSIDIÄR im Rahmen verwaltungspolizeilic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2002/7/9 2000/01/0210

Die Beschwerdeführerin wurde am 5. April 1999 von vier Beamten der Bundespolizeidirektion Wien in ihrer Wohnung aufgesucht. In einem in der Folge gestellten Auskunftsbegehren brachte sie vor, dass die Beamten ihr gegenüber erklärt hätten, dass auf Grund einer anonymen Anzeige Selbstmordgefahr angenommen worden wäre. Im Rahmen der Amtshandlung habe sich (jedoch) herausgestellt, dass dieser "Vorwurf" falsch sei, weshalb die Polizeibeamten protokolliert hätten, dass die Beschwerdeführeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.2002

RS Vwgh 2002/7/9 2000/01/0210

Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §14a;SPG 1991 §19;SPG 1991 §3;
Rechtssatz: Das Einschreiten von Beamten der Bundespolizeidirektion, um eine allfällige Selbstmordgefahr abzuklären bzw. abzuwenden, erfolgte in Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht nach § 19 SPG 1991; somit lag eine sicherheitspolizeiliche Aufgabenerfüllung vor (vgl. Hauer/Keplinger, Kommentar zum Sicherheitspolizeigesetz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2002

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