Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Exekutivbeamter an der Polizeiinspektion (PI) XXXX und ist dort auch Personalvertreter. römisch 40 und ist dort auch Personalvertreter. 2. Am 04.01.2018 erfolgte eine Disziplinaranzeige der Dienstbehörde (des Bezirkspolizeikommandanten von Dornbirn [BPK]) gegen den BF. Kernvorwurf war zusammengefasst, er habe im Nac... mehr lesen...