Entscheidungen zu § 16 SPG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

RS OGH 1989/1/25 9ObA320/88, 9ObA2044/96w, 9ObA2003/96s, 9ObA75/05b

Norm: ASGG §51 Abs3 Z2SpG §16
Rechtssatz: Auch Vorstandsmitglieder von Sparkassen sind von der Geltendmachung ihrer Ansprüche im arbeitsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren nicht mehr ausgeschlossen, falls sie zumindest in einem sogenannten freien Dienstverhältnis zu der von ihnen vertretenen Gesellschaft stehen. Entscheidungstexte 9 ObA 320/88 Entscheidungstext OGH 25.01... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1989

RS OGH 1988/6/15 9ObA117/88

Norm: SpG §16
Rechtssatz: Die Pflicht des Vorstands, seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst der Sparkasse zu stellen, ergibt sich in der Regel schon aus der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben als Vorstandsvorsitzender einer Gemeindesparkasse bedeutenden Umfangs, ebenso wie die Bindung der Tätigkeit an einen bestimmten Arbeitsort, die notwendigerweise auch seine regelmäßige Anwesenheit im Betrieb erforderlich macht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

RS OGH 1988/6/15 9ObA117/88

Norm: SpG §16
Rechtssatz: Die wegen der Besonderheiten des Sparkassenwesens bestehenden Abweichungen vom Recht der Aktiengesellschaft sind für die Frage, ob Vorstandsmitglieder einer Sparkasse Unternehmerfunktionen ausüben oder - wie die früheren Sparkassenleiter - Angestellte sind, ohne rechtliche Bedeutung. Entscheidungstexte 9 ObA 117/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 9 ObA ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

RS OGH 1988/6/15 9ObA117/88, 9ObA320/88

Norm: SpG §16
Rechtssatz: Die Bestimmungen über den Vorstand sind weitgehend den aktienrechtlichen Vorschriften nachgebildet; für die Beurteilung, ob ein "freier Dienstvertrag" oder ein Arbeitsvertrag die Beziehung der Sparkasse zum Vorstand (Vorstandsmitglied) regelt, gelten daher die zum AktG entwickelten Grundsätze. Entscheidungstexte 9 ObA 117/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

RS OGH 1988/6/15 9ObA117/88

Norm: SpG §16
Rechtssatz: Eine Pflicht der früheren Sparkassenleiter zur Übernahme der neuen Funktion als Vorstand bestand nicht. Sparkassenleiter, die sich aber auf Grund der ihr Verbleiben in leitender Stellung sichernden Übergangsvorschrift des § 37 SpG zu Vorstandsmitgliedern bestellen ließen, haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus § 16 SpG ergeben. Sie sind daher keine Angestellten mehr, auch wenn sie es vorher als Sparkassenleiter ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

RS OGH 1988/6/15 9ObA117/88

Norm: SpG §16
Rechtssatz: Bei gewissenhafter Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, insbesondere jener des SpG der vertraglichen Pflichten unterliegt der Vorstand keinen persönlichen Weisungen des Sparkassenrates, sondern grundsätzlich nur dessen nachprüfender Kontrolle. Entscheidungstexte 9 ObA 117/88 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 9 ObA 117/88 Veröff: RdW 1988,428 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.06.1988

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