Entscheidungen zu § 23 Abs. 9 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 2011/1/27 2Ob148/10v

Begründung: Die Erblasserin war Eigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Notariatsakt vom 30. 12. 2005 dem Gegner der gefährdeten Partei, ihrem Enkel, unter Verzicht auf den Widerruf auf den Todesfall schenkte. Am 7. 9. 2007 schloss sie über diese Liegenschaft einen Kaufvertrag, dem der Gegner der gefährdeten Partei beitrat. Der Kaufvertrag sollte mit Ablauf des 31. 12. 2012 bei Eintritt bestimmter Bedingungen rechtswirksam werden, die sich dahin zusammenfassen lassen, dass es d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.01.2011

RS OGH 2001/1/17 6Ob23/00a

Norm: RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Wurde nach Erhebung der Berufung in der ersten Berufungsverhandlung Ruhen des Verfahrens vereinbart und nach Verfahrensfortsetzung in der zweiten Berufungsverhandlung die Berufungsverhandlung geschlossen, und wurden in beiden Berufungsverhandlungen weder Beweise aufgenommen noch sonstige Ergänzungen des Verfahrens vorgenommen, ist die zweite Berufungsverhandlung nicht gesondert zu honorieren, weil bei Anwendung d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.01.2001

RS OGH 1999/3/24 7Ra388/98z

Norm: RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der vierfache Einheitssatz für die Berufung oder Berufungsbeantwortung steht nur dann zu, wenn tatsächlich eine Berufungsverhandlung stattfindet und diese von einem Rechtsanwalt außerhalb seines Kanzleisitzes verrichtet wird; dies unter der sonstigen Bedingung, daß im Berufungsverfahren keine Beweise aufgenommen oder keine sonstigen Ergänzungen des Verfahrens vorgenommen wurden. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1999

TE OGH 1998/9/24 8Ra118/98d

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Entscheidung | OGH | 24.09.1998

RS OGH 1998/9/24 8Ra118/98d

Norm: RATG §23 Abs9RATG §23 Abs10ZPO §501ASGG §44
Rechtssatz: Einfacher Einheitssatz auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Streitwert bis S 26.000,-- ohne Berufungsverhandlung. Entscheidungstexte 8 Ra 118/98d Entscheidungstext OLG Graz 24.09.1998 8 Ra 118/98d European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1998

RS OGH 1974/6/20 6Ob94/74, 5Ob275/08i

Norm: ZPO §471 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs1RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der Senat hat bei Vorliegen einer der in § 471 ZPO genannten
Gründe: auch dann in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 94/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 94/74 5 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.1974

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