Entscheidungen zu § 2 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1998/7/15 7Ra230/98i

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Entscheidung | OGH | 15.07.1998

RS OGH 1998/7/15 7Ra230/98i

Norm: RATG §2 TP2
Rechtssatz: Nach Tp.2 RATG sind nur taxativ aufgezählte Klagen (EvBl 1935/595), insbesondere Klagen auf Entgelt für Arbeiten und Dienste, zu entlohnen, sofern eine kurze Darstellung des Sachverhaltes möglich ist. Alle übrigen Klagen sind gemäß TP 3 I 1. a RATG zu entlohnen. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um die Rückforderung einer Überzahlung. Bereicherungsklagen sind jedoch nach TP 3 zu honorieren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1998

RS OGH 1998/7/15 7Ra230/98i

Norm: RATG §2 TP 3
Rechtssatz: Gemäß § 2 RATG sind nur taxativ aufgezählte Klagen (EvBl 1935/595), insbesondere Klagen auf Entgelt für Arbeiten und Dienste, zu entlohnen, sofern eine kurze Darstellung des Sachverhaltes möglich ist. Alle übrigen Klagen sind gemäß TP 3 I 1. a RATG zu entlohnen. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um die Rückforderung einer Überzahlung. Bereicherungsklagen sind jedoch nach TP 3 zu honorieren. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1998

RS OGH 1971/11/11 1Ob296/71, 1Ob608/92

Norm: RATG §2ZPO §503 Z4 E4c25
Rechtssatz: Ob ein Mehranspruch eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten durch besondere Umstände oder durch besondere Inanspruchnahme seitens des Klienten gerechtfertigt ist, ist keine auf Grund eines Sachverständigengutachtens zu beurteilende Tatsachenfrage, sondern eine auf Grund der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage, die auch noch vom OGH überprüft werden kann. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1971

Entscheidungen 1-4 von 4

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