Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 RATG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2018/1/29 1R6/18m

Norm: ZPO §188RATG §12 Abs2
Rechtssatz: Eine getrennte Verhandlung über einen von mehreren in derselben Klage erhobenen Ansprüchen iSd § 12 Abs 2 RATG liegt nur vor, wenn das Gericht die Trennung durch Beschluss nach § 188 ZPO formell anordnet. Eine bloß faktische thematische Beschränkung einer Verhandlung auf einen von mehreren Ansprüchen reicht nicht. Entscheidungstexte 1 R 6/18m Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.01.2018

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