RS OGH 2018/1/29 1R6/18m

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Veröffentlicht am 29.01.2018
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Norm

ZPO §188
RATG §12 Abs2

Rechtssatz

Eine getrennte Verhandlung über einen von mehreren in derselben Klage erhobenen Ansprüchen iSd § 12 Abs 2 RATG liegt nur vor, wenn das Gericht die Trennung durch Beschluss nach § 188 ZPO formell anordnet. Eine bloß faktische thematische Beschränkung einer Verhandlung auf einen von mehreren Ansprüchen reicht nicht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bemessungsgrundlage, Streitwert, Teilwert, Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000902

Im RIS seit

20.03.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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