Begründung: Der Kläger begehrte in seiner Mahnklage vom 18.1.2002, die Beklagte zur Zahlung von insgesamt € 172,20 s.A. zu verpflichten. Er habe bei der Beklagten einen gebrauchten LKW gekauft, der nicht verkehrssicher und nicht fahrbereit gewesen sei. Die Beklagte sei erst über Intervention des Klagevertreters und Rücktrittsandrohung bereit gewesen, den LKW in verkehrstauglichen Zustand zu versetzen. Das Einschreiten des Klagevertreters sei durch das Verhalten der Beklagten erforde... mehr lesen...
Norm: RATG §1. RAT TP 3A. RAT TP 5. RAT TP6. AHR §8 Abs3
Rechtssatz: Selbst wenn einer Partei des zivilgerichtlichen Verfahrens - etwa durch die Vereinbarung einer Honorierung nach den AHR - höhere Kosten entstehen, als dies der RAT vorsieht, erhält sie vom Gegner nur die tarifmäßigen Kosten ersetzt. Ein Aufforderungsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung, die dann vor Prozess bezahlt, ist von dieser auch aus dem Titel des Schaden... mehr lesen...