Entscheidungen zu § 96 Abs. 2 GmbHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2022/4/8 Ro 2021/13/0015

1        Die erstmitbeteiligte Partei war im Streitzeitraum Gruppenträgerin, die zweitmitbeteiligte Partei Gruppenmitglied derselben Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988. 2        In einer Beilage zu Abgabenerklärungen der Zweitmitbeteiligten für das Jahr 2011 wurde darauf verwiesen, dass per 31. Dezember 2011 eine Verschmelzung der H GmbH auf die Zweitmitbeteiligte erfolgt sei. Damit seien Vorgruppenmindestkörperschaftsteuern der übertragenden Gesellschaft (in Höhe von ca. 12.000 €) ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.2022

RS Vwgh 2022/4/8 Ro 2021/13/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AktG 1965 §220 Abs1 Z5AktG 1965 §225a Abs3 Z1BAO §19 Abs1GmbHG §96 Abs1GmbHG §96 Abs2KStG 1988 §24 Abs4UmgrStG 1991 §2 Abs3UmgrStG 1991 §3 Abs1 Z4UmgrStG 1991 §9 Abs8VwRallg
Rechtssatz: Im Falle einer Umwandlung sind die Minde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2001/9/18 2001/17/0140

Mit der vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Berufungserledigung wurde der X.-Einkaufs GmbH eine Abgabe für die am 1. Jänner 1995 bestehenden Überschussbestände der X. Einkaufs- und Import GmbH an Reis vorgeschrieben. Der Spruch: dieser Berufungserledigung lautet - im für das verwaltungsgerichtliche Verfahren relevanten Teil - wie folgt: "Für die am 01.01.1995 bestehenden Überschussbestände der X. Einkaufs- und Import GmbH an Reis des KN-Codes 1006 30 im Ausmaß von 55,88 t wird Ih... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.09.2001

RS Vwgh 2001/9/18 2001/17/0140

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/02 Aktienrecht21/03 GesmbH-Recht55 Wirtschaftslenkung
Norm: AktG 1965 §225a Abs3 Z1;AktG 1965 §225a Abs3 Z2;GmbHG §96 Abs1;GmbHG §96 Abs2;ÜberschußbestandsV 1995;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Nach der vom Gesetzgeber gewählten Lösung tritt die aufnehmende GmbH als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein. Damit ist aber die übertragen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.2001

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