Begründung: Im Firmenbuch das Landesgerichts Wels ist zu FN ***** die W***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft eingetragen. Als unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die W***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung (FN *****), als Kommanditisten sind DI W***** S***** P***** und DI D***** P***** eingetragen. Der über das Vermögen der Gesellschaft mit Beschluss des Landesgerichts Wels vom 17. Juli 1985, S 45, 46/85 eröffnete Konkurs wurde nach S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Dkfm L. F*****) Ges.m.b.H. & Co. KG (im Folgenden nur: Vermieterin) gab mit Beginn 1. Juli 2003 auf unbestimmte Zeit einen Teil einer ihr gehörenden Halle (492,35 m²) samt Außenbereich (ca 400 m²) und Infrastruktur (Brückenwaage und „sonstige Einrichtungen") an die Mieterin R***** GmbH (im Weiteren nur: Mieterin) in Bestand. Die Vermieterin war gleichzeitig auch Auftraggeberin der Mieterin für die Lohnvermahlung. Der Mietzins war variabel und hing von ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte im Jahre 1997 die ***** K***** Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden „GmbH") mit der Planung und Bauleitung eines Umbaus seines Wohnhauses beauftragt. Der Kläger behauptet, beim Hausumbau seien Mängel, deren Behebung den Klagsbetrag erfordere, aufgetreten, wofür die GmbH wegen mangelhafter Bauaufsicht hafte. Die GmbH sei inzwischen infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht worden. Da im Zuge der vorangegangenen Liquidation keine Rückstellungen für... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §2 IC2AußStrG 2005 §2 IE5FBG §15 Abs1FBG §18FBG §21GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Gesellschafter einer GmbH sind im Verfahren über einen Antrag auf Einleitung einer Nachtragsliquidation wegen des Fehlens einer Firmenbucheintragung mangels Betroffenheit im Rechtssinne nicht Partei. Entscheidungstexte 6 Ob 13/06i Entscheidungstext OGH 16.02.2006 6 Ob 13/06i ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae6GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Die Parteifähigkeit einer in Österreich gelöschten juristischen Person ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn ein von der juristischen Person hergestellter Film in einem Mitgliedstaat des EWR durchgehend geschützt gewesen ist und die juristische Person nach dem Recht dieses Mitgliedstaats Verwertungsrechte an diesem Film besessen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §93 Abs4GmbHG §93 Abs5HGB §146 Abs2UGB §146 Abs2
Rechtssatz: Zur Antragstellung ist jeder berechtigt, der ein Interesse an der Verwertung, Befriedigung oder Verteilung von vorhandenem Gesellschaftsvermögen hat (so bereits SZ 64/134). Entscheidungstexte 6 Ob 19/01i Entscheidungstext OGH 22.02.2001 6 Ob 19/01i Veröff: SZ 74/28 ... mehr lesen...
Begründung: Die mit Vertrag vom 1.Dezember 1980 gegründete und am 11.Dezember 1980 in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft mbH war zufolge Abweisung des Schuldnerantrages auf Konkurseröffnung mangels Kostendeckung mit dem in Rechtskraft erwachsenen konkursgerichtlichen Beschluß vom 28.Dezember 1989 im Sinne des § 1 Abs 1 ALöschG aufgelöst worden. Das Registergericht hat hierauf seine Absicht zur amtswegigen Löschung bekanntgegeben. Eine Gesellschaftsgläubigerin, die für ihr... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Zu den "Beteiligten", denen § 93 Abs 5 GmbHG die Antragstellung zur Weiterführung einer bereits abgeschlossenen Liquidation einräumt, werden vor allem auch Gesellschaftsgläubiger gezählt. Entscheidungstexte 6 Ob 8/92 Entscheidungstext OGH 27.02.1992 6 Ob 8/92 6 Ob 131/00h Entscheidungstext OGH 28.06.... mehr lesen...
Begründung: Die mittlerweile liquidierte und am 11.Oktober 1990 im (nunmehrigen) Firmenbuch gelöschte M.***** Wohnbaugesellschaft mbH in Liquidation (im folgenden nur Gesellschaft) - Gesellschafter waren die nunmehrigen Zweit- und Drittrevisionsrekurswerber, einziger Liquidator war der nunmehrige Erstrevisionsrekurswerber - errichtete als Bauträger in den Jahren 1986 bis 1988 eine aus drei Mehrfamilienhäusern bestehende Eigentums-Wohnhausanlage in W*****, deren allgemeine Teile trot... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §63GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Als Vermögen können sowohl Ansprüche gegen frühere Gesellschafter, Geschäftsführer oder Liquidatoren als auch gegen andere Dritte angesehen werden. Dazu gehören aber nach Auffassung des erkennenden Senates auch Gewährleistungsansprüche der Gesellschaft als Bestellerin (Geldanspruch auf Preisminderung für Sachmängel, Ersatz der Verbesserungskosten und andere) und Geldansprüche auf Schadenersa... mehr lesen...
Norm: FBG §40 Abs4GmbHG §93 Abs5UGB §30 Abs2
Rechtssatz: Erfordernis der Nachtragsliquidation ist die Bescheinigung eines als verwertbar anzusehenden Vermögens. Vermögen ist, was bei kaufmännisch - wirtschaftlicher Betrachtungsweise verwertbar, was zur Gläubigerbefriedigung oder gegebenenfalls zur Ausschüttung an die Gesellschafter geeignet ist, somit verteilungsfähige Aktiva. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Ein Klagenfurter Kaufmann und ein Klagenfurter Transportunternehmer hatten am 9.Dezember 1980 einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Klagenfurt abgeschlossen. Die Firma sollte aus den Anfangsbuchstaben der beiden Vornamen und dem Familiennamen des Klagenfurter Kaufmannes bestehen, Gegenstand des unter dieser Firma zu führenden Unternehmens sollten vor allem näher umschriebene Gütertransportleistungen sowie das Kraftfahrzeug-Leasi... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquoten nicht bezahlt, sodaß nach erfolgter Mahnung die ursprüngliche Ausgleichsforderung von insgesamt S 730.228,60 s.A. wiederaufgelebt sei. Da der klagenden Partei im Ausgleichsverfahren das... mehr lesen...
Norm: GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: § 93 Abs 5 GmbHG ist analog anzuwenden, wenn eine Klage gegen die GmbH erhoben wird. Entscheidungstexte 2 Ob 611/84 Entscheidungstext OGH 12.11.1985 2 Ob 611/84 Veröff: SZ 58/168 = GesRZ 1986,36 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060138 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: AktG §214 Abs4FGG §144GmbHG §93 Abs5
Rechtssatz: Solange die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister für die Rechtspersönlichkeit bloß als deklaratorisch angesehen wird, besteht keine Notwendigkeit zwecks nachträglicher Liquidation die Wiedereintragung der Gesellschaft in das Handelsregister als unumgänglich anzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 19/84 Entscheidungstext OGH 10.0... mehr lesen...