Entscheidungen zu § 85 Abs. 1 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS OGH 1994/7/14 1Ob553/94

Norm: ABGB §1299 GABGB §1311 IIcGmbHG §25GmbHG §85 Abs1KO §69StGB §159 Abs1
Rechtssatz: War die Hausbank über die Vermögenslage der GmbH ins einzelne genau informiert, begegnete sie dem Vorschlag des Geschäftsführers, den Konkurs zu beantragen mit einer günstigen Fortbestehungsprognose und stellte sie die Kredite nicht fällig, kann dem Geschäftsführer ein Sorgfaltsverstoß für Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften nicht angelastet werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

RS OGH 1989/2/23 7Ob726/88, 4Ob290/97v

Norm: ABGB §1311 IIaGmbHG §85 Abs1
Rechtssatz: Dem beklagten Geschäftsführer einer GmbH obliegt der Beweis, daß der Schaden des Gesellschaftsgläubigers auch ohne seinen Verstoß gegen § 85 GmbHG eingetreten wäre (wie GesRZ 1982,56,58 aE und die bisherige Rechtsprechung des OGH zu § 1311 ABGB unter Ablehnung der Meinung von Koziol, Haftpflichtrecht 2. Auflage I 339 unten zur Beweispflicht des Geschädigten bei Unterlassungen). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1989

RS OGH 1983/10/13 6Ob688/83, 1Ob553/94

Norm: GmbHG §22 Abs1GmbHG §85 Abs1
Rechtssatz: Die Vernachlässigung der Pflicht, für eine ausreichende Buchführung in der Gesellschaft zu sorgen, Mängel ohne Verzug abzustellen und auf die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses zu dringen, ist dem Geschäftsführer zumindest als fahrlässige Pflichtenverletzung zur Last zu legen, sodaß ihm trotz hiedurch bedingter Unkenntnis von der (Zahlungsunfähigkeit oder) Überschuldung der Gesellschaft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1983

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