Norm
GmbHG §22 Abs1Rechtssatz
Die Vernachlässigung der Pflicht, für eine ausreichende Buchführung in der Gesellschaft zu sorgen, Mängel ohne Verzug abzustellen und auf die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses zu dringen, ist dem Geschäftsführer zumindest als fahrlässige Pflichtenverletzung zur Last zu legen, sodaß ihm trotz hiedurch bedingter Unkenntnis von der (Zahlungsunfähigkeit oder) Überschuldung der Gesellschaft die Verantwortung im Sinne des § 85 Abs 1 GmbHG trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0060083Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0060OB00688_8300000_003