Entscheidungen zu § 72 Abs. 2 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2017/11/21 6Ob194/17y

Norm: GmbHG §72 Abs2
Rechtssatz: Dass die Nachschusspflicht „auf einen nach dem Verhältnis der Stammeinlagen bestimmten Betrag“ beschränkt sein muss, bedeutet, dass die Satzung zum Schutz der Gesellschafter eine Limitierung der Nachschusspflicht vorsehen muss, wobei in der Regel ein Vielfaches der Stammeinlage vorgesehen wird. Spricht die Satzung vom „Doppelten der übernommenen Stammeinlage“, dann ist damit auch in der Phase einer Gründungspriv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.2017

TE OGH 1996/4/23 1Ob2085/96s

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Entscheidung | OGH | 23.04.1996

TE OGH 1979/11/6 5Ob764/78

Die X & Co. Gesellschaft ist die einzige Komplementärin, der Beklagte, Dr. J und mehrere andere Personen sind die Kommanditisten der klagenden Kommanditgesellschaft. Der Beklagte war von der Gründung der Kommanditgesellschaft an bis zum 23. August 1974 zusammen mit Dr. J, der diese Stellung heute noch bekleidet, Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft. 1974 sind die Gesellschafter der Y Handelsgesellschaft m. b. H. & Co. KG und der Z Ges. m. b. H. & Co.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.11.1979

RS OGH 1979/11/6 5Ob764/78, 1Ob2085/96s, 6Ob143/16x, 6Ob55/18h

Norm: GmbHG §70 Abs1GmbHG §72 Abs2GmbHG §75 Abs1GmbHG §82 Abs2GmbHG §91 Abs3HGB §109
Rechtssatz: Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gesellschafter ist zwar im Gesetz nicht ausdrücklich ausgesprochen, verlangt aber, dasss in gleicher Rechtsposition befindliche Gesellschafter gleich behandelt werden, dh Anspruch auf gleiche Rechte und Pflichten haben, doch ist darin keineswegs das Gebot einer schematischen Gleichbehandlung aller Gesellschafte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1979

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