Norm: GmbHG §50 Abs3 GmbHG § 50 heute GmbHG § 50 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Ausgliederung des gesamten Produktionsbetriebes kommt inhaltlich einer Abänderung des Unternehmensgegenstandes gleich und bedarf daher, wenn keine satzungsmäßige... mehr lesen...