RS OGH 1984/5/10 8Ob574/83

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Veröffentlicht am 10.05.1984
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Norm

GmbHG §50 Abs3

Rechtssatz

Die Ausgliederung des gesamten Produktionsbetriebes kommt inhaltlich einer Abänderung des Unternehmensgegenstandes gleich und bedarf daher, wenn keine satzungsmäßige Ausnahme gemacht wurde, der einstimmigen Beschlußfassung.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 574/83
    Entscheidungstext OGH 10.05.1984 8 Ob 574/83
    Veröff: GesRZ 1984,217

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060431

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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